Elektromobilität fordert kommunale Infrastruktur heraus

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren. Mit dem am 12. Juni 2015 in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und dem Förderprogramm „Schaufenster Elektromobilität“ will sie diesem erklärten Ziel näher kommen. Insbesondere die Kommunen sind gefordert, die Infrastruktur darauf neu auszurichten: Städte und Gemeinden können zum Beispiel die Errichtung von Ladestationen ausschreiben, wobei auch Straßenlaternen als Ladepunkte denkbar sind. Es können Parkplätze speziell für Carsharing-Angebote mit E-Fahrzeugen eingerichtet werden oder Kommunen stellen ihren eigenen Fuhrpark öffentlichkeitswirksam um. Mit Satzungsrecht oder Richtlinien für die Aufstellung von Bebauungsplänen kann zudem bewirkt werden, dass Flächen und Versorgungspunkte bei allen relevanten Baumaßnahmen vorgehalten werden. Über diese Herausforderungen und damit verbundenen Rechtsfragen wird Rechtsanwalt Sebastian Lange am 8. Dezember auf dem 10. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur in Berlin sprechen.

DOMBERT Rechtsanwälte berät öffentliche Stellen, Anlagenbetreiber und ihre Kunden bei allen Rechtsfragen zur dezentralen Stromversorgung und zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

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