Ehemalige Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf den Ausgleich entgangener Pensionsansprüche, wenn sie zur Aufnahme der Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt haben. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az.: 2 C 3.21 vom 04.05.2022). Das Urteil betraf einen Beamten, der rund 20 Jahre als Lehrer in Nordrhein-Westfalen gearbeitet und seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat, um in Österreich als Lehrer zu arbeiten. Weil Nordrhein-Westfalen bisher kein Altersgeld für entlassene Beamte vorsieht, wurde der Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert; doch die nach Erreichen der Altersgrenze ausbezahlte Rente blieb erheblich hinter dem Ruhegehalt zurück, das er bei Pensionierung als verbeamteter Lehrer bekommen hätte. Dieser Nachteil für beamtete Personen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sei nicht durch öffentliche Interessen gerechtfertigt. Deshalb verurteilte das Gericht den Dienstherrn zum Ausgleich auf der Grundlage eines Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Unionsrechts.
Nach der höchstgerichtlichen Klarstellung müssen Anstellungskörperschaften bei Entlassung von Beamtinnen und Beamten für eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat entsprechende Ausgleichszahlungen zurückzustellen und zwar zusätzlich zu den Nachversicherungszahlung in die Rentenversicherung. Rechtsanwalt Prof. Dr. Herrmann berät Dienstbehörden und sieht nach der Entscheidung die Landesgesetzgeber am Zug: „Den Anstellungskörperschaften werden im Falle der Entlassung enorme Zahlungen und Risiken auferlegt. Hier muss eine vorhersehbare Grundlage geschaffen und endlich mit einer Altersgeldregelungen sichergestellt werden, dass die Pensionsanwartschaften aus dem Beamtenverhältnis bei einer Entlassung mitgenommen werden können.“
Ansprechpartner für Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, die Rechtsanwältinnen Kristina Gottschalk und Sophia von Hodenberg sowie Rechtsanwalt Dr. Stephan Berndt.
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