Das Land Hessen muss die Genehmigung für zehn Windkraftanlagen der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen ESWE Taunuswind GmbH auf dem Taunuskamm in der Nähe der Landeshauptstadt Wiesbaden erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht nach einer zweitägigen Verhandlung jetzt verkündet. Damit haben DOMBERT Rechtsanwälte für ihre Mandanten in erster Instanz obsiegt.
Vorausgegangen war ein langer Rechtsstreit, der öffentlich auch als Präzedenzfall bezeichnet wurde: Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hatte die Genehmigung 2016 aus wasserrechtlichen Gründen wegen der Lage in einem Wasserschutzgebiet abgelehnt, auch Naturschutzrecht und Denkmalrecht standen angeblich entgegen. Zuletzt war 2020 auch noch der neue Regionalplan in Kraft getreten, der für vier der zehn Anlagen gemäß seiner Festlegungen das „Aus” bedeutet hätte.
Die Verwaltungsrichter wiesen in der mündlichen Verhandlung nun alle vorgetragenen Bedenken als unbegründet zurück. Zum Schutz des Grundwassers sei ein umfassendes Vorsorge- und Vermeidungskonzept vorgelegt worden. Auch Belange des Arten- und des Denkmalschutzes stünden der Genehmigung des Windparks nicht entgegen, urteilten sie. Besonders hervorzuheben ist, dass die Verwaltungsrichter auch den neuen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen (Regionalplan) für inzident unwirksam erklärt haben, weil er nicht genügend Raum für die Windenergie in Südhessen bereitstelle. „Das Gericht hat den Teilplan aufgrund unserer Angriffe inzident mitgeprüft und ist unseren Argumenten im Wesentlichen gefolgt“, erklärt Rechtsanwalt Janko Geßner. „Wir haben zudem mit Erfolg darauf hingearbeitet, dass das Gericht ein Verpflichtungsurteil trifft. Das bedeutet, das Land Hessen wurde verurteilt, die Genehmigung zu erteilen, ohne noch einmal in eine eigene rechtliche Prüfung einsteigen zu dürfen“, ergänzt Rechtsanwalt Tobias Roß.
Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.
(Foto: Hintertaunus)
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