Durch die alljährliche Erhebung verschiedener Umlagen, wie der Kreis- oder Amtsumlage, der Gewerbesteuer oder Kita-Umlage droht vielen Gemeinden eine Unterfinanzierung. Dagegen wehrt sich jetzt eine an sich wohlhabende kreisangehörige Gemeinde. In der Auseinandersetzung mit dem Landkreis, bei der die Gemeinde von DOMBERT Rechtsanwälte vertreten wird, geht es vordringlich um die Frage, welche Grenzen es für die finanzielle Inanspruchnahme der Gemeinden gibt. Den Ausgangspunkt bildet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.1.2013 (Az.: 8 C 1.12): Darin hatte der 8. Senat festgestellt, dass die Erhebung einer Kreisumlage dann gegen den in Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierten Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden verstoße, wenn „die gemeindliche Verwaltungsebene allein dadurch oder im Zusammenwirken mit anderen Umlagen auf Dauer strukturell unterfinanziert“ sei. „Ob und inwieweit das vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Kumulationsverbot in der kommunalen Praxis praktisch umzusetzen ist, stellt eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung dar. Wir rechnen daher mit einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert, der dieses Mandat zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber betreut.
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06.01.2016
Staat und Verwaltung | Meldungen | Prof. Dr. Matthias Dombert | Dr. Susanne Weber