26 Gemeinden setzen sich erneut gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg zur Wehr. Vertreten durch DOMBERT Rechtsanwälte beantragen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, den Vollzug der Verordnung über den Landesentwicklungsplan auszusetzen. In ihrer Antragsschrift kritisieren sie, dass die Landesregierung die Verordnung einfach rückwirkend und unter Missachtung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts wieder in Kraft gesetzt habe. Das Oberverwaltungsgericht hatte – ebenfalls auf den Antrag einer von Dombert Rechtsanwälten vertretenen Gemeinde – bereits im Juni 2014 den Plan für unwirksam erklärt, weil die Landesregierung die Rechtsgrundlage der Verordnung nicht klar benannt habe, und dabei klargestellt, dass dieser Fehler nicht durch erneute Bekanntmachung geheilt werden könne (Az.: 10 A 8/10).
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Landesregierung ebenfalls ab (Az.: 4 BN 29/14). Wie viele andere Gemeinden in Brandenburg fordern auch die klagenden Gemeinden von der Landesregierung seit längerem eine neue Planung. Denn durch den rechtswidrigen Landesentwicklungsplan verlieren sie ihren Status als Grundzentrum und sind dadurch in ihrer Planungshoheit erheblich eingeschränkt. Überdies erleiden sie auch finanzielle Nachteile. „Mehrere Antragstellerinnen haben in den vergangenen Jahren eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen erhalten, können aber keine neuen Wohngebiete ausweisen, da der rechtswidrige Landesentwicklungsplan für sie eine Flächenbegrenzung vorsieht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
« zurück