Gewalttätigkeit eines Schülers rechtfertigt Schulverweis

Eine Schule darf einen Schüler, der mehrfach seine Mitschüler verletzt und auch sonst gegen Regeln verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung entlassen. Der Schulverweis sei gerechtfertigt und geboten, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf und lehnte einen gegen die Schulentlassung gerichteten Eilantrag der Eltern ab (Az.: 18 L 92/23 vom 17.01.2023). Der elfjährige Schüler besuchte eine Realschule in Wuppertal. Er hatte wiederholt Mitschülerinnen und Mitschüler beleidigt, bedroht und geschlagen. Zudem hatte er den Schulfrieden erheblich gestört. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass das Fehlverhalten des Schülers nicht die körperliche Unversehrtheit der anderen Schüler gefährden dürfe. Daher sei der Schulverweis gerechtfertigt, zumal vorherige mildere Ordnungsmaßnahmen keine Wirkung gezeigt hätten.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

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