Für einen Bericht der Deutschen Universitätszeitung (DUZ Juniheft 2016) wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann gefragt, welche Anforderungen sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 – 1 BvL 8/10 – für die Entwicklung des Hochschulrechts in den Bundesländern ergeben:
Clasen, “Her mit neuen Gesetzen”, DUZ 6/2016, zum Artikel
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