Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Bau von drei Windenergieanlagen in der Nähe des UNESCO-Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ untersagt (Az.: 4 K 748/17 vom 24.07.2018). Die Anlagen seien zwar weder in der Kernzone noch im Rahmenbereich des Welterbegebietes geplant. Dennoch könnten sie sich nach Auffassung der Richter auf das Rheintal und seine Seitentäler „mit den das Landschaftsbild prägenden, noch weitgehend naturnahen Hängen und Höhenzüge“ auswirken. Die Richter konnten auch keine rechtlich erhebliche Vorbelastung des Gebiets feststellen. Darauf hatte sich die Klägerin berufen und auf einen entfernt gelegenen Windpark, ein Industriegebiet und die Autobahn A 6 verwiesen. Diese wirkten aber nach Ansicht der Richter nicht mehr in das Rheintal hinein.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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