Koalition einigt sich auf Mindestabstand für Windenergieanlagen

Die Regierungskoalition hat einen Kompromiss in der Auseinandersetzung um den Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden gefunden. Danach sollen nun die Länder selbst entscheiden können, ob bei ihnen ein Mindestabstand von bis zu 1000 Metern gelten soll. Eine entsprechende Länderöffnungsklausel soll in das Baugesetzbuch aufgenommen werden. Darüber hinaus einigte sich die Koalition darauf, den Förderdeckel für Solaranlagen auf dem Dach unverzüglich aufzuheben.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner,  Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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