Auch im Land Brandenburg müssen Windenergieanlagen jetzt einen Mindestabstand von 1.000 Metern bis zur nächsten Wohnbebauung einhalten. Das schreibt das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz vom 20.05.2022 vor, das der Landtag beschlossen hat. Der Mindestabstand ist beschränkt auf Wohngebäude in Gebieten mit Bebauungsplänen sowie auf solche, die im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen. Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor. So können Gemeinden zum Beispiel auch geringere Abstände zur Wohnbebauung durch kommunale Bauleitplanung mittels Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorsehen. Entscheidend ist dabei, dass die Öffentlichkeit entsprechend an den Planungen beteiligt wird.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.