LG Potsdam erleichtert Kalkulation des Essengeldes in Kitas

Das Landgericht Potsdam hat die Anforderungen an die Kalkulation des Essengeldes in der Kita präzisiert. Grundsätzlich orientiert sich der Zuschuss der Eltern an den durchschnittlich eingesparten eigenen Aufwendungen. Dabei ist der Durchschnitt der im Umkreis der Kita lebenden Eltern bzw. Sorge berechtigten Personen maßgeblich, deren Kinder in der Kita betreut und versorgt werden, entschied jetzt das Landgericht Potsdam zur häuslichen Ersparnis (Az.: 6 S 67/19 vom 20.05.2020).

Damit weicht das Landgericht von einem früheren Urteil  des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ab. Das hatte zur Berechnung des Essenszuschusses noch auf den Gegenwert abgestellt, den der Durchschnitt der Eltern dadurch einspart, dass ihre Kinder in der Kindertagesstätte zu Mittag essen. Dieser Durchschnitt sollte sich allein auf die Aufwendungen der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten der Kinder in der jeweiligen Kita beziehen (Az.: 6 B 87/15 vom 13.09.2016). Das Landgericht zielt mit seiner Entscheidung darauf ab, die Kalkulation des Zuschusses zu erleichtern. Folgt man der Rechtsprechung des OVG, müssten die Träger bei jedem Ausscheiden und Neueintritt eines Kindes die durchschnittliche Ersparnis der Eltern für die Zubereitung des Mittagessens neu bestimmen. Dies entspreche aber nicht der Intention des Gesetzgebers. Nach Auffassung des Landgerichts sei deshalb der räumliche Umkreis auch nicht zwingend eng zu ziehen. Ein Träger mit mehreren Kitas in unterschiedlichen Gemeinden oder gar Landkreisen darf für die Zubereitung des Mittagessens durch ein Catering-Unternehmen auch einen einheitlichen Zuschuss  fordern. Dieser bemisst sich dann nach den durchschnittlich ersparten Aufwendungen aller Eltern, deren Kinder in den Einrichtungen des Trägers betreut werden.

„Die Berechnung der ersparten Aufwendungen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und bereitet sowohl freien als auch kommunalen Trägern regelmäßig Schwierigkeiten. Indem das Landgericht Potsdam die Berechnung der „ersparten durchschnittlichen Eigenaufwendungen“ an die Verhältnisse vor Ort anknüpft, wird den Trägern die Kalkulation der „häuslichen Ersparnis“ für die Mittagsverpflegung erleichtert“, erläutert Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen,  Franziska Wilke und Luisa Wittner.

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