Zum 01.01.2024 treten in Nordrhein-Westfalen die Ende Oktober beschlossenen umfangreichen Änderungen der Landesbauordnung (BauO NRW) in Kraft. Sie bringen wichtige Neuerungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Künftig dürfen Windenergieanlagen im Abstand von 30 Prozent ihrer maximalen Höhe zu anderen Grundstücksgrenzen, Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und speziellen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichtet werden. In Gewerbe- und Industriegebieten darf der Abstand sogar nur 20 Prozent betragen. Auf Antrag kann auch weiterhin von diesen reduzierten Abstandsflächenvorgaben abgewichen werden. Darüber hinaus werden Windenergieanlagen nun im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt, was einen deutlich geringeren Prüfumfang erfordert als beim bisherigen Baugenehmigungsverfahren.
Neu eingeführt wird eine Solaranlagenpflicht für Gebäude. Sie gilt für Nichtwohngebäude, wenn der Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt wird und für Wohngebäude vom 01.01.2025 an. Wird das Dach eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert, so muss nach dem 01.01.2026 eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Erleichtert werden ebenfalls die Vorschriften für die Installation: So können zum Beispiel vom 01.01.2024 an Photovoltaikanlagen ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um das Thema Erneuerbare Energien in NRW sind im Düsseldorfer Büro die Rechtsanwälte Tobias Roß und Moritz Zimmermann.
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