Altanschließer in Brandenburg können Beiträge nicht zurückfordern
Sogenannte „Altanschließer“ in Brandenburg können ihre Beiträge an die Trinkwasserversorgung nicht von den kommunalen Zweckverbänden zurückfordern. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: III ZR 93/18 vom 27.06.2019). Geklagt …
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