Behörden dürfen Informationen nicht voreilig preisgeben
Behörden dürfen Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht an Dritte herausgeben, ohne betroffene Unternehmen in angemessener Zeit vorher darüber zu informieren und diesen einen ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen …
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