Aufsichtsbehörde muss DSGVO-Verstöße nicht automatisch bestrafen
Aufsichtsbehörden müssen bei Datenschutzverstößen nicht automatisch Geldbußen verhängen. Vielmehr steht ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Ermessen zu, um Abhilfe gegen festgestellte Unzulänglichkeiten zu schaffen. Das geht aus einem aktuellen …
[weiterlesen]