Das Bundeskanzleramt muss Journalisten keine Auskünfte über die Termine des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder erteilen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 6 S 37/22 vom 16.08.2022) und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Das Büro des Bundeskanzlers a.D. sei eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne. Daher sei das Bundeskanzleramt für Auskunftsersuchen von Journalisten nicht zuständig, argumentierte das Gericht. Ein Journalist hatte um Auskünfte gebeten, welche Gesprächstermine Schröder in den Jahren von 2019 bis 2022 vereinbart hatte.
Erst in der vergangenen Woche hatte der ehemalige Bundeskanzler wieder für Schlagzeilen gesorgt: Er hat den Bundestag verklagt, weil ihm dieser einen Teil seiner Sonderrechte wie Büro und Personal wegen des Wegfalls seiner „fortwirkenden Amtsverpflichtungen“ gestrichen hatte. Warum diese Klage aber aussichtslos ist, hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann in einem Beitrag für Legal Tribune Online dargestellt.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zum Informationszugang in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück, für alle Fragen des öffentlichen Dienstrechts Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.
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