VG Potsdam bestätigt Untersuchungsaufforderung für Beamten
Hat ein Dienstherr begründete Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, so muss er seine Gründe in der Untersuchungsaufforderung angeben und auch Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung in Grundzügen festlegen. …
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