Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in zwei Entscheidungen den Landesentwicklungsplan in Brandenburg für unwirksam erklärt (Az.: VG 4 K 1988/13; VG 4 K 2981/13 ). Damit bestätigt das Gericht die Sichtweise zahlreicher Brandenburger Gemeinden, die durch DOMBERT Rechtsanwälte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Unwirksamkeit des Planes feststellen lassen wollen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts haben die Versuche der Landesregierung, die Mängel des Landesentwicklungsplanes zu heilen, nichts an dessen Unwirksamkeit geändert. Ähnlich hatten auch DOMBERT Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte argumentiert. Wann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den von Dombert Rechtsanwälten gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheidet, steht noch nicht fest.
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07.10.2015
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