Kosten für das Grundstück und Gebäude sowie dessen Bewirtschaftung dürfen nach dem Brandenburgischen Kita-Recht nicht auf die Eltern umgelegt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Potsdam am 08.08.2019 in einem Rechtsstreit um die Rückzahlung von Elternbeiträgen, die eine Kommune für die Kindertagesbetreuung in einer gemeindlichen Kita erhoben hatte (Az.: 10 K 3358/18 vom 08.08.2019). Damit weicht das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab, das in mehreren Urteilen diese Kosten als elternbeitragsfähig bezeichnet hat (zuletzt Az: OVG 6 B 6.17 vom 22.05.2019). Die Potsdamer Richter erklärten, dass die Eltern damit Finanzierungslasten zu tragen hätten, die der Gesetzgeber ausschließlich den Kommunen auferlegt hätte. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, so dass die Frage erneut vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden wird.
Ansprechpartner für das Kitarecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.
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