Seit 2017 sind im Rahmen eines Modellprojekts Schulgesundheitsfachkräfte an ausgesuchten Schulen in Brandenburg im Einsatz. Sie versorgen Kinder und Jugendlichen bei Verletzungen oder akuten Erkrankungen und führen Präventionsprojekte in den Schulen durch. Das Modellprojekt des Projektträgers AWO Bezirksverband Potsdam e.V. wurde Ende 2020 noch einmal um ein Jahr verlängert, um die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Verstetigung ab dem Jahr 2022 zu schaffen.
Die Projektphase von 2019 bis 2020 wurde umfassend wissenschaftlich begleitet. Die kürzlich veröffentlichten Abschlussberichte und Gutachten der Evaluation zeigen auf, welche Bildungs- und Gesundheitseffekte der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften hat. Auch die ökonomischen Auswirkungen wurden untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Kinder und Jugendliche gesünder aufwachsen und auch in ihrem späteren Leben bessere Chancen haben, wenn sie von “Schulkrankenschwestern“ unterstützt werden. Dies gilt vor allem auch für chronisch kranke und behinderte Kinder. Schulgesundheitsfachkräfte tragen zudem dazu bei, dass weniger Unterricht ausfällt und Kosten für Rettungseinsätze gespart werden können.
In Deutschland bestehen bislang keine gesetzlichen Vorgaben für Schulgesundheitsfachkräfte. Im Rahmen der Evaluation hat sich daher ein Gutachten von DOMBERT Rechtsanwälte mit den „Möglichkeiten und Grenzen für eine regelhafte Einführung von Schulgesundheitsfachkräften im Land Brandenburg“ beschäftigt und aufgezeigt, wie Schulgesundheitsfachkräfte rechtlich in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingebunden werden könnten. „Im Laufe dieses Jahres wird es nun darum gehen, die Verstetigung des Projektes auf den Weg zu bringen“, sagt Rechtanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Mitglied des Steuerungskreises Schulgesundheitsfachkraft.
Ansprechpartner für Fragen des Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Luisa Wittner.
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