Anträge auf Förderung von „Sprach-Kitas“ müssen bis Ende Juni gestellt werden

Das Land Brandenburg will auch weiterhin Kita-Kinder frühzeitig sprachlich fördern. Das zuständige Ministerium für Bildung, Jungend und Sport hat die Richtlinie Sprach-Kitas 2023/2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird somit das Bundes-Programm, das zum 30.06.2023 ausläuft, fortgesetzt: Ein Kita-Träger kann in Brandenburg Pauschalen für die zweite Jahreshälfte 2023 in Höhe von 13.750 Euro für eine zusätzliche Fachkraft und 17.250 € für eine halbe Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Sprache in Kindertagesstätten erhalten. Für 2024 ist eine Förderung von insgesamt 27.500 € für die zusätzliche Fachkraft und 34.500 € für die Fachberatung möglich. Ob es darüber hinaus noch eine Förderung für den Zeitraum ab 2025 gibt, ist offen.

Da die Antragsfrist für die Förderung bereits zum 30.06.2023 abläuft, sollten Kita-Träger schnell handeln. Dabei müssen sie beachten, dass sie pro Kita einen Antrag stellen müssen. Ein gemeinsamer Antrag gleich für mehrere Einrichtungen darf ein Träger nicht stellen. Die Förderung betrifft zudem nur Kita-Kinder und gilt daher nicht für die Horte.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

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