Bundesrat setzt sich für mehr Planungssicherheit in der Windenergie ein

Auf Initiative Nordrhein-Westfalens schlägt der Bundesrat Änderungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) vor. Sie zielen darauf ab, die Planungssicherheit von Projektentwicklern in der Windenergiebranche zu erhöhen.  So sollen die Projektentwickler keine Fördergelder verlieren und keine Strafzahlungen leisten müssen, wenn gegen ihre Vorhaben Widerspruch oder Klage eingelegt wir. Bislang riskieren sie, dass sie erst bauen können, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, während die gesetzlichen Fristen für die EEG-Förderung schon laufen. Der Bundesrat will mit der Gesetzesänderung erreichen, dass diese Fristen gehemmt werden. Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme erklärt, den Vorstoß nicht zu unterstützen. Sie werde prüfen, ob und inwieweit diese Fragen in der anstehenden EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2020 aufgegriffen werden können.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner,  Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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