Einige Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter im Dienst des Landes Berlin haben in den Jahren 2008 bis 2015 zu geringe Dienstbezüge erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 2 C 56.16 vom 22.09.2017). Es hält die Beamtenbesoldung in den Gruppen A9 bis A12 sowie die Richterbesoldung der Gruppen R1 bis R3 in Berlin für verfassungswidrig und widersprach damit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das keinen Anlass für eine Überprüfung der Besoldung gesehen hatte. Zur endgültigen Beurteilung legte es insgesamt acht Fälle dem Bundesverfassungsgericht vor.
Auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe berief sich das Bundesverwaltungsgericht auch in seiner Entscheidung und sah danach ausreichende Indizien für eine verfassungswidrige Unteralimentation als gegeben an. So habe der Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen entsprechender sozialversicherungspflichtig Beschäftigter gezeigt, dass die Beamten und Richter des Landes Berlin deutlich geringere Einkünfte erzielten. Zudem habe sich das Land Berlin nicht daran gehalten, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Beamtenbesoldung um 15 Prozent vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung abheben muss.
Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Christin Müller.
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Ein Kommentar zu “BVerwG: Berliner Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig”