DOMBERT Rechtsanwälte: Taskforce unterstützt Kommunen in der Flutkatastrophe

DOMBERT Rechtsanwälte bietet den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen und Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rechtliche Beratung und Unterstützung. Zu diesem Zweck hat die Kanzlei eine Taskforce gegründet, die pro bono vor Ort wirken wird. „Kolleginnen und Kollegen, die in der Region aufgewachsen sind, helfen seit Tagen ihren Familien und Freunden. Sie berichten von den Verhältnissen vor Ort. So sind zum Beispiel auch die kommunalen Verwaltungen im Katastrophengebiet über ihre Kapazitäten hinaus belastet. Darüber hinaus erreichen uns aus dem Bekanntenkreis, von Studien- und Referendarkollegen jetzt auch Nachfragen zu verwaltungsrechtlichen und -praktischen Fragestellungen“, erklärt Rechtsanwalt und Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Herrmann.

Die Anwältinnen und Anwälte der neu gegründeten Taskforce sind regelmäßig einen Tag in der Woche in der Region und werden mit ihrer Beratung dazu beitragen, dass Verwaltungsstrukturen sowie Schulen und Kitas wieder funktionieren. Dabei werden sie die Kommunen auch bei Anträgen für die Wiederaufbauförderung auf Landes- und Bundesebene unterstützen. „Für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen ist unsere Beratung selbstverständlich kostenlos“, so Herrmann. Das Engagement sei nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch ein Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und Bürgersinn.

Der Taskforce gehören die Rechtsanwältinnen Izabela BochnoKristina Gottschalk und Sophia von Hodenberg (alle Nordrhein-Westfalen) und Rechtsanwalt Daniel Mehrer (Rheinland-Pfalz) an. Am einfachsten kann der Kontakt über das Düsseldorfer Büro der Kanzlei unter dem Stichwort Fluthilfe hergestellt werden: duesseldorf@dombert.de

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