Gesetzentwurf zur Neuregelung der HOAI vorgelegt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an unionsrechtliche Vorgaben vorgelegt. Die Neuregelung sind notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass die HOAI zukünftig keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr vorgibt. Um jedoch weiterhin die Vergleichbarkeit der Honorare zu garantieren, sind Grundsätze und Maßstäbe geplant, an denen sich die Berechnung der Honorare orientieren kann. Zu diesem Zweck sollen weiterhin die gleichen Kriterien genutzt werden wie bisher: So sind die Grundleistungen wie schon zuvor in Honorartafeln festgelegt.  „Der Wegfall der verbindlichen Honorarsätze wird den Wettbewerb bei der Vergabe von Planungsleistungen verstärken, was letztendlich für den öffentlichen Auftraggeber zu attraktiveren Ergebnissen führen wird, ohne dass die Vergleichbarkeit der Angebote darunter leiden wird“, erwartet Rechtsanwalt Janko Geßner.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz.

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