Kommune erhält höhere Zuschüsse für Kita-Personal

Der Landkreis Dahme-Spreewald muss die Durchschnittsätze für die Kita-Finanzierung des notwendigen pädagogischen Personals neu kalkulieren. Die Zuschüsse an die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Gemeinde im Kalenderjahr 2012 seien zu gering ausgefallen und müssen nun nachgezahlt werden. Das ergab die mündliche Verhandlung vom 25.08.2016 vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Die Kosten des notwendigen pädagogischen Personals in kommunalen Kindertageseinrichtungen werden zum Teil von den Landkreisen als örtliche Träger der Jugendhilfe finanziert. Zur Vereinfachung der Abrechnung dürfen die Landkreise dabei Durchschnittssätze nach der jeweils gültigen Vergütungsregelung festlegen. In dem aktuellen Rechtsstreit ging es um die Frage, wie dabei die Tariferhöhung vom 1.03.2012 für Erzieher nach TVöD einzubeziehen sei. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus hatte der Landkreis nicht alle Parameter der Tariferhöhung eingerechnet, die Durchschnittssätze entsprachen deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen. Bereits in der mündlichen Verhandlung wurden sie einvernehmlich aufgehoben und der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Ansprechpartner für alle Fragen des Kita-Rechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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