Das Bundeskabinett hat die neuen Vorgaben der EU-Kommission für nitratbelastete Gebiete in Deutschland gebilligt. Der Bundesrat soll der Verwaltungsvorschrift noch vor der Sommerpause zustimmen. Durch die neuen Vorgaben werden mehr „rote Gebiete“ ausgewiesen, in denen die Landwirte mit weit weniger Düngemittel auskommen müssen. Diese Flächen können um 45 Prozent auf 2,9 Mio. Hektar ausgedehnt werden. Zudem soll bis zum Jahr 2024 ein deutlich dichteres Netz an Messstellen in den Bundesländern etabliert werden. Wenn diese Pläne verabschiedet werden, könnte der jahrelange Streit um die Nitratbelastung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission beigelegt werden. Zugleich kann Deutschland dadurch hohe Strafzahlungen abwenden, die bei einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Gewässerschutzes ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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