Mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen durch Beteiligung der Anwohner?

Immer mehr Bundesländer wollen über Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetze die Akzeptanz der Anwohner für Windenergieanlagen erhöhen. Gerade überlegt die SPD in Brandenburg ein solches Gesetz einzuführen. Als Vorbild soll die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen. Danach müssen Anlagenbetreiber allen Einwohnern, die im Umkreis von fünf Kilometern rund um eine geplante Windenergieanlage wohnen, eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an dem Projekt anbieten. Das Angebot soll sich dabei nicht an dem Marktpreis, sondern an den Projektkosten orientieren.

Das mecklenburg-vorpommersche Bürgerbeteiligungsgesetz befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung und soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. „Die Initiative, eine gesetzliche Grundlage für Beteiligungsmodelle zu schaffen, ist zu begrüßen. Juristisch ist freilich umstritten, ob das Land überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Beteiligungsgesetz hat. Die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern beobachten und begleiten wir daher aufmerksam“, sagt Janko Geßner. Bereits im März 2015 wies er auf einer gemeinsamen Veranstaltung von DOMBERT Rechtsanwälte und der Koordinierungsstelle Windenergierecht der TU Braunschweig auf verfassungsrechtliche Probleme und mögliche Schwachstellen im praktischen Vollzug eines solchen Bürgerbeteiligungsgesetzes bei Windenergieanlagen hin. Den Artikel finden Sie hier.

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