Seit dem 01.08.2021 gelten im Land Brandenburg neue gesetzliche Vorgaben zur Elternbeitragsfreiheit. Sie betreffen aktuell das beitragsfreie letzte Kita-Jahr sowie die Beitragsfreiheit für Eltern mit geringem Einkommen. Deshalb müssen freie wie kommunale Träger dafür sorgen, dass ihre Elternbeitragssatzungen oder -ordnungen den neuen Vorschriften entsprechen.
Beitragssatzungen oder Ordnungen aus der Zeit vor dem 01.08.2021, die diese Regelungen der Beitragsfreiheit noch nicht berücksichtigen, stellen keine rechtmäßige Grundlage für die Beitragsfestsetzung mehr dar. „Die Elternbeitragsregelungen sollten jetzt dringend angepasst werden, sonst drohen Klagen der Eltern gegen unrechtmäßig erhobene Beiträge“, mahnt Rechtsanwältin Franziska Wilke. Das Einvernehmen des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu den Beitragsregelungen muss in dem Fall rückwirkend hergestellt werden. „Im Zusammenhang mit der textlichen Anpassung der Regelungen sollte auch die Kalkulation der Beiträge überprüft werden. Der Gesetzgeber sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass die Elternbeiträge die tatsächlichen Kosten des Kita-Platzes nicht übersteigen dürfen“, rät Wilke.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kitarechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.
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