Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen nicht auf Dritte ausgliedern
Krankenhäuser müssen für die wesentlichen Leistungen im Rahmen ihres Versorgungsauftrages auch die notwendige Ausstattung an Raum, Apparaten und Personal vorhalten. Das hat jetzt das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B1 …
[weiterlesen]