Honorarärzte im Krankenhaus sind keine Selbständigen
Honorarärzte in einem Krankenhaus sind sozialversicherungspflichtig. Sie sind nicht als Selbständige anzusehen, sondern gelten sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigte des Krankenhauses. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 12 R 11/18 …
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