Verordnung für zentrale UVP-Portale in Kraft

Am 11. November 2020 ist die Verordnung über die Portale zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Hintergrund ist die Verpflichtung von Bund und Ländern nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung,  zentrale Internetportale einzurichten, in denen bestimmte Daten wie Entscheidungen, Unterlagen oder Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind. Für Bürgerinnen und Bürger soll es dadurch leichter werden, sich über Vorhaben und ihre Umweltauswirkungen zu informieren. Die neue Verordnung legt Mindeststandards für die Veröffentlichung, etwa die Art und Weise, wie die Daten zugänglich gemacht werden, und die Dauer der Speicherung fest. Die zentralen Internetportale zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Bund und Ländern sollen danach künftig einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet werden.

Ansprechpartner für alle Fragen des Bau- und Planungsrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele und Dr. Maximilian Dombert.

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