Der Bundesrat hat am 06.11.2020 der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Die neue Fassung gilt ab dem 01.01.2021. Die Änderung wurde erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisherigen Honorarregelungen für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt hat (Az.: C-377/17 vom 04.07.2019). Entsprechend den EuGH-Vorgaben gelten nun keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorare mehr. Stattdessen werden lediglich Orientierungswerte festgelegt, die nur dann gelten, wenn eine vertragliche Vereinbarung fehlt. Ansonsten können die Honorare frei verhandelt und vereinbart werden. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Janko Geßner wird die freie Vereinbarkeit der Honorare zu mehr Wettbewerb und damit zu günstigeren Ergebnissen für den öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Planungsleistungen führen.
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz.
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