Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hob mit Urteil vom 04.07.2014 einen Bescheid des Bundesamtes für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) auf, mit dem dieses ein 12 ha großes, ehemaliges LPG-Grundrstück in Thüringen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zugeordnet und der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) übertragen hatte. Damit folgte das Gericht der Klage mehrerer von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Agrargenossenschaften, die als Rechtsnachfolgerinnen der LPG geltend machten, dass das Flurstück nicht zuordnungsfähig war. Das LPG-Flurstück fiel bei der Wiedervereinigung nicht unter den Begriff des Volkseigentums. Vielmehr verfügte die LPG über vollwertiges eigenes Eigentum. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass die Übertragung von Eigentum an Bodenreformland auf eine LPG in der DDR zwar unerwünscht gewesen sein mag, nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der DDR aber wirksam war. Ein in der Endphase der DDR noch in die Wege geleiteter Rechtsträgerwechsel auf den damaligen Landkreis ging somit ins Leere, weil die seinerzeit beteiligten Stellen bei dem Flurstück zu Unrecht von Volkseigentum ausgingen.
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14.08.2014
Staat und Verwaltung | Meldungen | Prof. Dr. Klaus Herrmann