In einer Auseinandersetzung um die Kreisumlage hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Stadt stattgegeben. Es hob damit den von dem beklagten Landkreis erlassenen Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2017 auf. In ihrer Entscheidung greift die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts die Erwägungen und Argumente von DOMBERT Rechtsanwälte in vollem Umfang auf (Az.: 9 A 117/17 vom 11.09.2018). So bestätigt die Kammer, dass der Landkreis wesentliche Verfahrens- und Beteiligungsrechte der Gemeinden missachtet hat und die Festsetzung des Kreisumlagesatzes daher rechtswidrig ist. Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten „Grundsatz des finanziellen Gleichrangs der Interessen von Kreis und Gemeinde“ muss der Kreis einen umfassenden Abwägungsprozess durchführen. Die ihm dabei obliegenden Pflichten hat der beklagte Landkreis jedoch missachtet: Zu keiner Zeit hat er die Klägerin beteiligt oder ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Das in den Abwägungsprozess einzustellende Abwägungsmaterial wurde somit nicht ermittelt und der Finanzbedarf der Klägerin bei Festsetzung der Kreisumlage außer Acht gelassen. Bereits dieser Fehler führt zur Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheides. Zum anderen – so die Kammer – hat der Beklagte „seiner endgültigen Kreisumlagenfestsetzung keine offengelegte Abwägungsentscheidung zugrunde gelegt“. Aus den Verwaltungsvorgängen ist die Vornahme eines Abwägungsprozesses nicht erkennbar, vielmehr ist der Beklagte von einem „nicht verhandelbaren Kreisumlagesatz“ ausgegangen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt. Mitte des nächsten Jahres wird auch das Bundesverwaltungsgericht erneut Stellung zu Fragen der Kreisumlage nehmen. Ein Verfahren, das dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorliegt, wird von DOMBERT Rechtsanwälte betreut.
Ansprechpartner für alle Fragen der Kommunalfinanzierung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber.
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Ein Kommentar zu “VG Magdeburg erklärt Kreisumlage für unwirksam”
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