Das Verwaltungsgericht Potsdam verpflichtete das Ministerium für Bildung und Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) mit Urteil vom 21.03.2014 (VG 12 K 2680/12), der Fachschule für Sozialwesen eines durch DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Trägers die staatliche Anerkennung als Ersatzschule zu erteilen.
Der seit 15 Jahren im Landkreis Potsdam-Mittelmark betriebenen Fachschule hatte das Ministerium die Anerkennung mit der Begründung verweigert, dass nicht das gesamte an einer Fachschule mögliche Ausbildungsspektrum angeboten werde. Weil das Ministerium keine Verstöße gegen die Genehmigungs- und Betriebsanforderungen benannt hat und diese auch nicht vorlägen, müsse über die Anerkennung unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entschieden werden. Solange aber auch Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft regelmäßig nur Teilbereiche des insgesamt möglichen Fächerkanons abdecken, könne der Fachschule eines freien Trägers nicht entgegengehalten werden, dass sie einzelne Aufbaulehrgänge in Heil- und Sonderpädagogik nicht durchführt.
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