Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll es ab dem 01. August 2026 bundesweit einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule geben. Dieser soll zunächst für Schüler und Schülerinnen der 1. Klasse gelten. Bis 2029 soll der Rechtsanspruch für alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse gelten. Der Entwurf sieht eine tägliche Betreuung von 8 Stunden vor, wobei die Unterrichtszeit bereits eingerechnet ist. Für den notwendigen Ausbau der Ganztagsschulen stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro bereit. Aktuell besucht gut die Hälfte aller Grundschulkinder eine Ganztagsschule. Der Bedarf wird jedoch deutlich höher eingeschätzt. Denn mit dem Übergang von dem Kindergarten in die Grundschule endet der Anspruch auf Betreuung nach dem Bundesrecht. Dadurch entstehen für Eltern mit der Einschulung des Kindes neue Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Brandenburger Gesetzgeber hatte den bundesrechtlichen Betreuungsanspruch bereits erweitert. Nach den landesrechtlichen Vorgaben besteht in Brandenburg ein Anspruch auf Betreuung für Kinder bis zur 4. Klasse. Bei der Umsetzung des bereits seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gibt es jedoch nach wie vor Engpässe, die zum Teil gerichtlich eingeklagt werden. „Die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ist eine gute Entwicklung im Sinne der Bildungs- und Chancengerechtigkeit der Kinder. Dennoch müssen die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen sorgfältig geprüft und Betreuungsangebote in ausreichendem Maß geschaffen werden.“, sagt Rechtsanwältin Dr. Schulte zu Sodingen.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.
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