Bundestag beschließt weitere Beschleunigungsgesetze

Der Bundestag hat am 3. März 2023 die Änderung des Raumordnungsgesetzes und die Umsetzung der EU-Notfallverordnung sowie weitere Maßnahmen beschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Infrastrukturprojekte schneller voranzutreiben. So sollen mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch die Digitalisierung der Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Die EU-Notfallverordnung will dazu beitragen, die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu vereinfachen, indem zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen für einzelne Projekte entfallen können. Darüber hinaus hat der Bundestag auch zugestimmt, dass eine Task Force geschaffen werden soll, „um gezielt rechtssichere Beschleunigungspotentiale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen“, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem sollen „zeitnah“ konkrete Vorschläge erarbeitet werden, um die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf sechs Monate zu begrenzen.

Ansprechpartner für Fragen des Planungsrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko GeßnerDr. Jan Thiele und Tobias Roß.

 

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