Corona-Konjunkturmittel für die flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung

Bis Ende 2022 müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsdienstleisungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. So schreibt es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Dafür müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Darüber hinaus soll eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf Verwaltungsdienstleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Ein wichtiges Dachabkommen zur Umsetzung des OZG ist seit Ende Januar 2021 in Kraft getreten: Es soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung stärken und ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass die Länder die vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder unter anderem, die aus diesen Mitteln finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip umzusetzen. Es soll auf diese Weise gewährleistet werden, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend auch den anderen zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Dachabkommen erhalten die Länder zusätzliche 1,4 Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung. Insgesamt stellt die Bundesregierung Konjunkturmittel von 3 Milliarden Euro zur Verfügung, um die flächendeckende Umsetzung des OZG in Deutschland zu beschleunigen und dabei die Länder gezielt zu unterstützen. Von den Konjunkturmitteln fließen etwa 50 Prozent in die föderale OZG-Umsetzung, 20 Prozent in das Bundesprogramm und 30 Prozent in die digitale Infrastruktur.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen der Verwaltungsdigitalisierung sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwalt Dr. Ralf Niermann.

 

 

 

 

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