Freie Schulen in Brandenburg fordern höhere staatliche Zuschüsse

Freie Schulen in Brandenburg fordern eine bessere Bezahlung ihrer Lehrkräfte. Mit verschiedenen Aktionen wollen sie erreichen, dass Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst auch an ihren Schulen unmittelbar wirksam werden. Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz müssen die Personaldurchschnittskosten an den Schulen in freier Trägerschaft den Arbeitgeberkosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen entsprechen. Im Tarifvertrag 2018 ist für Lehrer an staatlichen Schulen eine zusätzliche Erfahrungsstufe 6 (bisher 1-5) mit höheren Vergütungen eingeführt worden. Diese Steigerung wurde jedoch bei der Berechnung der staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen nicht berücksichtigt, denn dafür ist seit 2012 unverändert die Erfahrungsstufe 4 maßgeblich. Die freien Träger sehen es als ungerecht an, dass ihren Schulen die höhere Vergütung in einer neuen Erfahrungsstufe im Ländertarif vorenthalten wird. Immerhin besuchen derzeit fast 13 Prozent der Schüler in Brandenburg eine Schule in freier Trägerschaft.

Ansprechpartner für das Bildungsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.

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