Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2021 einen Gesetzentwurf zu Neuordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) beschlossen. Der DIHK soll von einem privatrechtlichen eingetragenen Verein in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft überführt werden. Die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHK), die bereits öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, sollen dem Dachverband als Pflichtmitglieder angehören. Als Selbstverwaltungskörperschaft wird der DIHK künftig der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums unterliegen. In dem Gesetzentwurf wird auch die „gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Kammermitglieder betont und die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft in die Vertretung des Gesamtinteresses einbezogen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Erst vor kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht eine IHK zum Austritt aus dem DIHK verurteilt und auf die Klage eines IHK-Mitglieds festgestellt, dass der Dachverband die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und Wiederholungen nicht ausgeschlossen sind (Az.: 8 C 23.19 vom 14.10.2020).
Ansprechpartner für das Kammerrecht ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.
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