Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Potsdam klagt gegen die Elternbeitrags-Satzung der Landeshauptstadt Potsdam vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Mit Unterstützung von DOMBERT Rechtsanwälte will sie die seit 2016 geltende „Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten“ für nichtig erklären lassen. Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden sind die Elternbeiträge in Potsdam am höchsten, obwohl für alle Kommunen das gleiche Kita-Gesetz des Landes Brandenburg gilt. Darüber hinaus sei die Festsetzung der Beiträge vollkommen intransparent, so der Vorwurf der AWO, die mit rund 3.000 Kita-Plätzen einer der größten Träger in Potsdam ist. Zu diesem Schluss kommt auch DOMBERT-Rechtsanwälte: Da die Stadt keine eigenen Kitas betreibe, dürfe sie auch keine eigene Beitragsordnung festlegen. Zudem sei nicht nachvollziehbar, inwieweit sich die Gebühren an den tatsächlichen Betriebskosten der Einrichtungen orientierten.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Bildungsrecht sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.
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