Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Satzung der Stadt Rathenow über Kita-Elternbeiträge für nichtig erklärt (Urteil vom 06.10.2017, Az.: 6 A 15.15). Das Gericht hat gleichzeitig klargestellt, dass die Kalkulation der Elternbeiträge nicht nach Maßgabe des KAG vorzunehmen sei und die Elternbeiträge für den Kita-Besuch keine Benutzungsgebühren im Sinne des § 6 KAG darstellen. Jetzt befürchten auch andere Städte und Gemeinden Brandenburgs, dass ihre Kita-Satzungen unwirksam sein könnten, da sie – wie in Rathenow – Bezug auf das Kommunalabgabengesetz (KAG) nehmen. Nach der Entscheidung verlangen viele Eltern, deren Kinder in kommunalen Einrichtungen betreut werden und wurden, dass ihre Beitragsbescheide überprüft und die Kita-Gebühren erstattet werden.
DOMBERT-Rechtsanwälte beraten und vertreten in diesen Auseinandersetzungen kommunale und freie Kita-Träger. Dabei geht es nicht selten darum, welche Auswirkungen Streitigkeiten um Elternbeiträge auf die Finanzierung des laufenden und zurückliegenden Kitabetriebs haben können. Kommunale und freie Kita-Träger stehen auch aus einem anderen Grund vor der Herausforderung, neue Elternbeitragsordnungen zu erlassen oder bestehende anzupassen: Die Landesregierung bereitet ein Gesetz vor, wonach in Brandenburg ab dem 01.08.2018 keine Elternbeiträge mehr für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung eingezogen werden dürfen. Über den Entwurf des „Elternbeitragsbefreiungseinstiegsgesetzes“ wird der Landtag Ende Februar abstimmen.
Ansprechpartner für alle Fragen des Bildungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Solingen.
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