In Berlin dürfen Geschäfte und andere Verkaufsstellen nun doch jeweils an einem Sonntag während der Internationalen Grünen Woche (28. Januar 2018), der Berlinale (18. Februar 2018) und der Internationalen Tourismusbörse (11. März 2018) öffnen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 1 S 4.18) und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin gekippt, das die ausnahmsweise Ladenöffnung an diesen Sonntagen noch untersagt hatte (Az.: 4 L 527.17).
Wie aus der Pressemitteilung des OVG hervorgeht, habe die zuständige Senatsverwaltung die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung beachtet. Diese ergebe sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Die Grüne Woche, die Berlinale und die Internationale Tourismusbörse hätten auch ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne.
Ansprechpartner für Fragen des Berufs- und Gewerberechts ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann. Er berät Städte und Gemeinden u.a. zu Sonntagsöffnungen.
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