Bundeskartellamt stoppt Facebook beim Datensammeln

Ohne Einwilligung der Nutzer darf Facebook Daten aus verschiedenen Quellen nicht mehr zusammenführen. Das Unternehmen missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, die es bei den sozialen Netzwerken in Deutschland genießt, um datenschutzrechtswidrige Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellte jetzt das Bundeskartellamt fest. Bislang können Nutzer die Dienste nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook alle ihre Daten sammelt und ihren Facebook-Konten zuordnet. Dazu gehören auch die Daten, die bei den konzerneigenen Diensten wie Whatsapp und Instagram sowie auf Drittwebseiten anfallen. Auf diese Weise kann das Unternehmen sehr detaillierte Nutzerprofile erstellen. Die Nutzungsbedingungen sowie die Art und der Umfang der Datensammlung verstößt nach Auffassung des Bundeskartellamtes zu Lasten der Nutzer gegen Europäische Datenschutzvorschriften. „Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein“, stellt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt fest. Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück begrüßt die Entscheidung. „Sie ist auch insofern bemerkenswert, weil nun das Kartellamt die Einhaltung von Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nach seinen Kriterien des Marktmissbrauchs prüft“, sagt er. „Damit tritt neben die Datenschutzbehörden eine weitere Kontrollbehörde. Unternehmen sollten auch dies im Blick haben.“

Ansprechpartner zu allen Fragen des Datenschutzrechts  in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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