Behörden haben jetzt erstmals nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Bußgeld nach den neuen Vorschriften verhängt. Das soziale Netzwerk Knuddels soll jetzt 20.000 Euro zahlen, weil es Passwörter seiner Kunden nicht ausreichend geschützt hat. Angesichts der härteren Sanktionen für Datenschutzverstöße – möglich sind Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro – fällt die Strafe für Knuddels relativ niedrig aus. Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg rechtfertigte sein Entgegenkommen damit, dass das Unternehmen nach Aufdeckung des Hackerangriffs eng mit der Behörde kooperiert hat. „Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass diejenigen, denen Datenschutzverstöße vorgeworfen werden, lieber gut mit den ermittelnden Behörden zusammenarbeiten sollten. Konfrontation zahlt sich in diesen Fällen nicht aus“, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
Ansprechpartner zu allen Fragen des Datenschutzrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen
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