Eckpunktepapier für Artenschutzvorgaben zum Windenergie-Ausbau vorgestellt

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben am 04.04.2022 ein gemeinsames Eckpunkte-Papier für einheitliche Artenschutzvorgaben zum schnelleren Windkraft-Ausbau vorgestellt. Künftig werden bundeseinheitliche, gesetzliche Standards die Prüfung und Bewertung regeln, wenn es um das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten mit einer Windenergieanlage geht (Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden. Die Prüfung soll auch anhand einer bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgen. Darüber hinaus müssen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden. In diesem Prüfbereich werden die Anforderungen an Nachweise vereinfacht. Zudem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land leichter erfolgen: Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen. Das Repowering soll ebenfalls erleichtert werden und eine zeitaufwendige Alternativenprüfung für viele Vorhaben entfallen. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Windenergieanlagen künftig grundsätzlich errichtet werden. Das gilt jedenfalls solange, bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels von zwei Prozent der Bundesfläche erreicht ist.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

 

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