Die Österreichische Staatsdruckerei arbeitet derzeit gemeinsam mit einem Tochterunternehmen an einer App für den Immunitätsnachweis von bereits mit Corona infizierten Personen. Die Entwicklung unter dem Namen „Restart.ID“ soll dazu beitragen, möglichst schnell wieder zum gewohnten Leben zurückzukehren. Dazu wird die App mit dem Chip auf dem elektronischen Reisepass gekoppelt, so dass personenbezogene Informationen wie Name, Geburtsdatum und Passbild des Nutzers auf das System übertragen werden. Die SARS-CoV-2 Testergebnisse werden mittels QR-Code eingelesen. Ist zum Beispiel ein Immunitätsnachweis bei einer Grenzüberschreitung erforderlich, muss der Betroffene der Datenabfrage zustimmen. Zudem ist die Nutzung der App freiwillig. Wer die App nicht nutzen könne oder wolle, könne seine Immunität gegen SARS-CoV-2 auch analog nachweisen, erklärt die Staatsdruckerei. Ihren Angaben zufolge sei die Restart.ID App daher datenschutzkonform.
Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück hat hingegen Zweifel und hält die App nicht nur aus Gründen des Datenschutzes für bedenklich. „Wer noch nicht mit dem neuartigen Coronavirus infiziert war, wird auch weiterhin mit Reisebeschränkungen rechnen müssen. Eine sachlich unbegründete Diskriminierung von symptomfreien Personen kann dadurch nicht ausgeschlossen werden“, führt er aus. Darüber hinaus sei es zweifelhaft, ob der Nutzer tatsächlich freiwillig in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt. „Nutzer können sich bei diesem Konzept gezwungen sehen, die App herunterzuladen, um sodann ihre Bewegungsfreiheit wiederzuerlangen. In diesem Fall liegt jedoch keine freiwillige Erklärung vor“, erklärt Lück. Ob und inwieweit das österreichische „Restart.ID“-Konzept verfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen standhält, bleibt abzuwarten.
Ansprechpartner zu allen Fragen des Datenschutzrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.
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