Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 30.04.2015 (4 N 87.13) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt und der Klage eines unterlegenen Bewerbers auf Aufhebung der Ernennung einer Professorin endgültig den Erfolg versagt. Damit ist die Ernennung der von DOMBERT Rechtsanwälte vertreteten Hochschullehrerin bestandskräftig: Nachdem das OVG den Konkurrenteneilantrag zurückgewiesen hatte, ernannte der Dienstherr – nach einer weiteren Wartefrist – die ausgewählte Bewerberin zur Professorin. Zuvor hatte sich der Dienstherr nicht zu der schriftlich mitgeteilten „Erwartung“ des OVG im Beschwerdeverfahren geäußert, dass eine Ernennung nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens erfolgt. Die Einwände des unterlegenen Bewerbers, dass er trotz Zurückweisung seines Konkurrenteneilantrags deswegen nicht mit der Ernennung rechnen musste, ließ das Oberverwaltungsgericht nicht gelten.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann erläuterte bereits in einem Fachbeitrag die neue höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Anfechtung von „vorzeitigen Ernennungen“ (NJW 2011, 653 – Veröffentlichung lesen (0,3 MB)).
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