In Rheinland-Pfalz sollen Windenergieanlagen künftig einfacher und schneller genehmigt werden. Deshalb werden für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen die Struktur- und Genehmigungsdirektionen und nicht mehr – wie bisher – die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig sein. Das hat der Ministerrat des Landes jetzt beschlossen. Die Zentralisierung bei den Behörden soll zu Standardisierungen und Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren führen. Zudem wird das Personal in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie im Landesamt für Umwelt aufgestockt. Mit diesen Maßnahmen will das Land den erforderlichen Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben.
„Es existiert aktuell ein genereller Trend der Hochzonung von Zuständigkeiten“, stellt Rechtsanwalt Tobias Roß fest und nennt als weiteres Beispiel die Verantwortlichkeit der zuständigen Naturschutzbehörden bei Wind-Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, die seit kurzem nicht mehr bei den Landkreisen liegen, sondern direkt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt und damit den Genehmigungsbehörden. „Ob damit auch eine Beschleunigung einhergeht, muss die Zukunft zeigen. Generell ist die dadurch eintretende Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis aber zu begrüßen“, so Roß.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
« zurück